Ich arbeite im BHW.
Wie vielleicht schon einige mitbekommen haben wurden neue Tarifverträge mit der Deutschen Bank ausgehandelt.
Was viele nicht wissen, neue Tarife nicht für BHW sondern für eine neue Gesellschaft namens BHW Kreditservice GmbH.
In diese neue GmbH sollen alle Mitarbeiter "freiwillig" wechseln und das zu einem neuen, aus meiner Sicht, menschlich verachtenden und unwürdigen Bedingungen.
Das Schlimme an der ganzen Sache ist, der Übergang ist illegal.
Aber, und nun kommt das schlaue der Deutschen Bank, wir streichen im BHW einfach 99% der Arbeitsplätze, und die Angestellten sind nun gezwungen freiwillig zu unterschreiben und somit die illegalität legal werden zu lassen. Das ist eine Aushebelung des §613 Betriebsübergang.
Folgendes Problem stellt sich mir.
1. Ich will nicht wechseln, da die BHW Bausparkasse Ihren alten Tarifvertrag beibehält bis vorerst ende 2014.
2. Bleibe ich in der Bausparkasse, bin ich zwar bis Ende 2014 unkündbar, aber die haben keine Arbeit mehr für mich. Die BK umfasst ja nur ca. 200 MA. Der Rest von ca. 1200 MA haben mit Krediten zu tun.
3. In meinem Fall tritt ab 01.05.2012 der §5 des TV Ratio Postbank in kraft. Dieser besagt grob das man zu gut deutsch Freiwild ist und überall einsetzbar ist, natürlich außerhalb und weit weg vom BHW.
1. Ich möchte gerne Wissen aus welchem Gesetz dieses TV Ratio stammt, wo man den kompletten Gesetzestext nachlesen kann, nicht nur §5?
2. Gibt es ein Gesetz welches eindeutig Auskunft darüber gibt wieviel Kilometer vom Wohnort man eingesetzt werden darf und die genauen zumutbaren Fahrtzeiten?
3. Wo ist gesetzlich festgeschrieben das man in diesem Fall garnicht ausßerhalb eingesetzt werden darf wenn das aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht geht?
Hoffe das jemand helfen kann, denn ich finde im Netz leider nichts.
Wie vielleicht schon einige mitbekommen haben wurden neue Tarifverträge mit der Deutschen Bank ausgehandelt.
Was viele nicht wissen, neue Tarife nicht für BHW sondern für eine neue Gesellschaft namens BHW Kreditservice GmbH.
In diese neue GmbH sollen alle Mitarbeiter "freiwillig" wechseln und das zu einem neuen, aus meiner Sicht, menschlich verachtenden und unwürdigen Bedingungen.
Das Schlimme an der ganzen Sache ist, der Übergang ist illegal.
Aber, und nun kommt das schlaue der Deutschen Bank, wir streichen im BHW einfach 99% der Arbeitsplätze, und die Angestellten sind nun gezwungen freiwillig zu unterschreiben und somit die illegalität legal werden zu lassen. Das ist eine Aushebelung des §613 Betriebsübergang.
Folgendes Problem stellt sich mir.
1. Ich will nicht wechseln, da die BHW Bausparkasse Ihren alten Tarifvertrag beibehält bis vorerst ende 2014.
2. Bleibe ich in der Bausparkasse, bin ich zwar bis Ende 2014 unkündbar, aber die haben keine Arbeit mehr für mich. Die BK umfasst ja nur ca. 200 MA. Der Rest von ca. 1200 MA haben mit Krediten zu tun.
3. In meinem Fall tritt ab 01.05.2012 der §5 des TV Ratio Postbank in kraft. Dieser besagt grob das man zu gut deutsch Freiwild ist und überall einsetzbar ist, natürlich außerhalb und weit weg vom BHW.
1. Ich möchte gerne Wissen aus welchem Gesetz dieses TV Ratio stammt, wo man den kompletten Gesetzestext nachlesen kann, nicht nur §5?
2. Gibt es ein Gesetz welches eindeutig Auskunft darüber gibt wieviel Kilometer vom Wohnort man eingesetzt werden darf und die genauen zumutbaren Fahrtzeiten?
3. Wo ist gesetzlich festgeschrieben das man in diesem Fall garnicht ausßerhalb eingesetzt werden darf wenn das aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht geht?
Hoffe das jemand helfen kann, denn ich finde im Netz leider nichts.